Osteopathie – Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte möglich

Die Kostenerstattung für Osteopathie wird von einigen gesetzlichen Krankenkassen in einem gewissen Umfang übernommen (z.B. AOK).

Bitte wenden Sie sich vorab an Ihre Krankenversicherung, um eine Beteiligung an der Kostenerstattung zu klären.

Bei der AOK werde ich bereits im Register der Osteopathen geführt.

Für Versicherte der AOK ist eine erneute Anfrage bei der Geschäftsstelle also nicht erforderlich. Sollten sich diesbezüglich Änderungen im Reglement der AOK ergeben, informieren Sie sich bitte vorab.

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